Steuerberatung
und Jahresabschlüsse
Das deutsche Steuerrecht wird immer un-
übersichtlicher, die Haltbarkeit von Steuer-
gesetzen sinkt ständig. Vor diesem Hinter-
grund helfen wir Ihnen bei der Anfertigung sämtlicher Steuererklärungen im privaten Bereich sowie im unternehmerischen Um-feld.
Jahresabschlüsse und Überschussrechnun-
gen erstellen wir auf Basis der uns überge-
benen Unterlagen, bzw. der von uns gefer-
tigten Buchhaltungen. Die zugehörigen be-
trieblichen Steuererklärungen erstellen wir zeitgleich. Unsere Unterstützung erhalten Sie auch bei Fragen des internationalen Steuerrechts, unter anderem durch Steuer-belastungsvergleiche (Rechtsform, Standort). Ebenso gehört die immer häufiger von Ban-ken geforderte prüferische Durchsicht von Jahresabschlüssen zu unseren Aufgaben.
Steuerfestsetzungen resultieren auch aus der Qualität der uns zur Verfügung gestell-
ten Unterlagen. Als engagierte Steuerbera-
ter suchen wir für unsere Mandanten stets eine steueroptimierte Lösung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben und Möglichkeiten, damit sich Ihre Steuerfestsetzung nicht zu-
fällig ereignet, sondern das Ergebnis zielori-
entierter Vorgehensweise ist.
Ganz gleich, ob Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatz-, Erbschaft- bzw. Schen-kungsteuererklärungen – wir sorgen dafür, dass die Erklärungen korrekt sind und Sie nicht mehr Abgaben als nötig an das Finanz-amt leisten müssen.
Finanzbuchhaltung
und Lohnbuchhaltung
Gerne übernehmen wir die Anfertigung ei-
ner ordnungsgemäßen Buchhaltung sowie der zugehörigen Umsatzsteuer-Voranmel-
dungen aus den uns übergebenen Belegen. Ebenso ist die Kontrolle selbstgefertigter Buchhaltungen und die Klärung von eventu-
ellen Differenzen möglich.
Dabei achten wir darauf, unsere Mandanten zeitnah über eventuelle Änderungen z. b. bei Reisekosten, Geschenken oder den umfang-
reichen Vorschriften des Umsatzsteuerge-
setzes zu informieren.
Die von uns betreuten Unternehmer und Gesellschaften unterstützen wir auf Wunsch bei der Anfertigung von Lohn- und Gehalts-
abrechnungen für deren Mitarbeiter, den damit verbundenen An- und Abmeldungen sowie den laufenden Meldungen an die Fi-
nanzämter und Sozialversicherungsträger. Eine begleitende Unterstützung in allen Per-
sonalfragen sowie die Information über Än-
derungen im Sozialversicherungs- bzw. Lohnsteuerrecht ist für uns selbstverständ-lich.
Existenzgründung
und Nachfolgeberatung
Vor der Aufnahme einer selbständigen oder gewerblichen Tätigkeit gilt es, die Weichen richtig zu stellen und die Risiken rechtzeitig zu erkennen. Stimmen Konzept, Finanzier-
ung, Rechtsform und Standort für die ge-
plante Existenzgründung? Gibt es Förder-
mittel, die für das geplante Projekt in Frage kommen? Müssen diese eventuell vor Auf-
nahme der beruflichen Tätigkeit beantragt werden? In Ihrer neuen Rolle als Unterneh-
mer stehen Sie vor vielfältigen Fragen be-
triebswirtschaftlicher und steuerrechtlicher Art. Nutzen Sie unsere Erfahrungen und profitieren Sie von unserem Wissen. Wir un-
terstützen Sie bei Ihrem Vorhaben.
Die Übergabe von privaten Vermögenswer-
ten oder Betriebsvermögen auf die nachfol-
gende Generation ist ein sehr wichtiges und dennoch oftmals vernachlässigtes Thema. Häufig kommt es in den Familien bei derart einschneidenden Veränderungen zu Proble-
men, da sich einzelne Personen ungerecht behandelt fühlen. Andererseits bekommen viele gesunde Unternehmen Schwierigkei-
ten, wenn die Nachfolge nicht rechtzeitig oder missverständlich geregelt ist, weil die Klärung der Eigentums- und Kompetenz-
verhältnisse viel Kraft und Geld kostet. Wir stehen Ihnen als unabhängige und unpartei-
ische Berater gerne zur Verfügung, um die Früchte jahrelanger Arbeit so konfliktfrei wie möglich auf die nachfolgende Generation zu übertragen, anstatt in Form von Erbschaft-
steuer an das Finanzamt.
Gerne beraten wir Sie auch bei der Anferti-
gung von Erbschaft- und Schenkungsteuer-
erklärungen.
Wirtschaftsprüfung
und Qualitätskontrollen
Die oben genannte Leistung erbringen wir mit der
© Breitfeld Nitsche Partner Steuerberatungsgesellschaft 2018